Zum Jahresende 2008 hat sich die DAS aufgrund der jahrelangen Schadensquoten der Grundstücksrechtsschutzversicherung gezwungen gefühlt, den Vertrag mit allen Landesverbänden und somit auch mit dem Verband Wohneigentum Niedersachsen zu kündigen. Jedoch wurden drei Alternativen zur Fortsetzung einer vertraglichen Beziehung angeboten, so dass der Verband auch in 2009 den Mitgliedern eine Grundstücksrechtsschutzversicherung anbieten wird. Allerdings werden sich die Leistungen im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung teilweise zum Nachteil der Mitglieder verändern. Da von den drei angebotenen Alternativen eine nicht finanzierbar und eine andere nicht zumutbar war, blieb dem Verband nur eine wirkliche Alternative.

Seit dem 01.01.2009 beinhaltet die Grundstücksrechtsschutzversicherung keine Deckung für Nachbarschaftsstreitigkeiten mehr. In allen anderen Fällen, in denen eine Deckung gewährt wird, beträgt die Selbstbeteiligung 250,00 € pro Fall.

Ferner sind Garagen, Stellplätze und dergleichen, die zum versicherten Objekt gehören und von dem dort wohnenden Mitglied benutzt werden, nicht mehr mitversichert. Daneben wird es aber weiterhin eine kostenfreie Mediation und eine telefonische Rechtsberatung über die DAS geben. Die Hotline wird noch mitgeteilt.

Die Wartezeit für die Inanspruchnahme der Versicherung beträgt 3 Monate.

Änderungen werden auch in den kommenden Ausgaben von Familienheim&Garten kontinuierlich veröffentlicht.

 

Mit dieser Information ist das mit unserem Flyer vom November 2008 verteilte Merkblatt ungültig.

 

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Grundstücksrechtsschutzversicherung

Sonntag, 27. März 2011

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