Überprüfung von Kanalisationsanlagen auf Dichtigkeit

 

Verschiedene Gesetze und Vorschriften regeln die Ableitung von privatem und öffentlichem Abwasser. So ist von allen Betreibern von Abwasserleitungen u. a. sicherzustellen, dass auch die Dichtigkeit der Leitungen und Schächte, durch die Abwasser geleitet wird, sichergestellt ist, und zwar derart, dass weder Fremdwasser eindringen noch Abwasser unkontrolliert in das Erdreich austreten kann.

Die DIN 1986 fordert daher, dass bis zum 31.12.2015 alle privaten und öffentlichen Abwasserleitungen einer Wartung, Inspektion oder auch einer Sanierung zu unterziehen sind. Für Niedersachsen ist aber noch nicht festgelegt, wer die nötige Fähigkeit für die Prüfung hat und in welchem Umfang geprüft werden soll. Die Gemeinde Wallenhorst kann derzeit noch keine verbindliche Aussage über Art und Umfang der Prüfungen machen. Zu gegebener Zeit würden aber noch umfangreiche Informationsveranstaltungen stattfinden, wie und wann die Forderungen umgesetzt werden müssen. Das heißt: sollten sogenannte „Drückerkolonnen“ klingeln und auf die Notwendigkeit der Dichtigkeitsprüfung hinweisen, nicht nervös machen lassen und die Tür schließen.

 

 

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Sonntag, 27. März 2011

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